Behandlungspflege

Wir sind von allen Krankenkassen zur Abrechnung von Behandlungspflege anerkannt.

 

Unsere Dienstleistungen umfassen das gesamte Repertoire der Behandlungspflege.

Wir verfügen über die nötigen Bewilligungen um alle Pflegedienstleistungen nach KLV mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.

 

Alle drei Monate prüfen wir mit Ihnen die vom Arzt verordneten Behandlungspflegeleistungen. Falls nötig passen wir für Sie die Spitexverordnung an und erledigen für Sie die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.

 

Einige Beispiele von Behandlungspflegeleistungen:

- Messung Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Temperatur)

- Medikamente bestellen, richten, kontrollieren und bereitstellen

    (oder verabreichen)

- Blutzucker messen und gegebenenfalls Insulin spritzen

- Wundpflege

- Vollbäder, Anwendung von Wickeln