Grundpflege

Wir sind von allen Krankenkassen zur Abrechnung von Grundpflege anerkannt.

 

Unsere Dienstleistungen umfassen das gesamte Repertoire der Grundpflege.

Wir verfügen über die nötigen Bewilligungen um alle Pflegedienstleistungen nach KLV mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen.

 

Alle drei Monate prüfen wir mit Ihnen die vom Arzt verordneten Grundpflegeleistungen. Falls nötig passen wir für Sie die Spitexverordnung an und erledigen für Sie die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.

 

Einige Beispiele von Grundpflegeleistungen:

- Körperpflege

- Stützstrümpfe an- und abziehen / Beine einbinden

- An- und Auskleiden

- Unterstützen beim Toilettengang

- Massnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit